Neue Pfändungsfreigrenzen ab den 01.07.2022

Das Bundesministerium für Justiz hat die Pfändungstabelle zum 01.07.22 neu festgelegt. Zukünftig ist ein Nettogehalt unter 1.340 EUR unpfändbar. Bei ein oder mehreren unterhaltsberechtigten Personen steigt dieser Freibetrag entsprechend. Eine vollständige Tabelle der...