Das Bundesministerium für Justiz hat die Pfändungstabelle zum 01.07.21 neu festgelegt. Zukünftig ist ein Nettogehalt unter 1.260 EUR unpfändbar. Bei ein oder mehreren unterhaltsberechtigten Personen steigt dieser Freibetrag entsprechend.

Eine vollständige Tabelle der pfändbaren Beträge können Sie hier downloaden.