Betriebe, die aufgrund der Flut Arbeitsausfälle erleiden, können für Ihre Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragen. Hierzu wurde neben den bisherigen gesetzlichen Regelungen eine weitere zentrale Erleichterung eingeführt: Unternehmen, die direkt von dem Hochwasser betroffen sind und dadurch Kurzarbeit anmelden müssen, werden komplett von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Diese Regelung kann im Zeitraum vom Juni bis Dezember 2013 für maximal drei Monate in Anspruch genommen werden. Die Arbeitsagentur verspricht eine schnelle und unbürokratische Hilfe.
Kurzarbeit wegen Hochwasser
19. Jun 2013