2011 sollte sie bereits eingeführt werden, wurde jedoch aufgrund von technischen Schwierigkeiten immer wieder verschoben. So konnte auch der zweite Versuch für 2012 nicht starten. Die Datei steht nun und in den letzten zwölf Monaten haben die Finanzämter allen Arbeitnehmern eine Mitteilung über die von ihnen gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kirchensteuerzugehörigkeit, Kinderfreibeträge, etc) zugesandt.
Jetzt ist es wieder so weit und zum 01.01.2013 soll das System endlich funktionieren. Der Arbeitgeber kann dann die elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStAM) seiner Mitarbeiter von der Finanzverwaltung abrufen. Hierfür muss der Arbeitnehmer nur noch seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum nennen.
In diesem Zusammenhang sollte jeder Arbeitnehmer prüfen, welche Daten von ihm gespeichert sind. Nach einer Registrierung auf dem ElsterOnline-Portal erhält jeder Bürger Einblick auf die von ihm gespeicherten Daten und welche Arbeitgeber diese bereits abgefragt haben. Alternativ erteilt auch das zuständige Finanzamt entsprechende Auskünfte.
Das BMF weist außerdem darauf hin, dass Freibeträge für das Jahr 2013 neu zu beantragen sind.