In einer Abstimmung des Bundestags am 25.10.2012 wurde die Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beschlossen. Ab den 01.01.2013 dürfen Minijobber dann statt 400 EUR zukünftig bis zu 450 EUR im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen. Für den Arbeitgeber fallen (wie bisher) grundsätzlich 30% pauschale Abgaben an. Dieser Beschluss muss jedoch noch vom Bundesrat abgesegnet werden.

Diese seit der Einführung des Minijobs im Jahre 2003 erstmalige Erhöhung ist in der Politik stark umstritten. Gegner argumentieren, dass auf diese Weise der ohnehin schon stark gewachsene Niedriglohnsektor weiter ausgebaut wird. Befürworter setzen dem entgegen, dass diese Erhöhung lediglich als Inflationsausgleich gedacht ist und für ein Stück mehr Gerechtigkeit sorgt.

Zusätzlich soll die Rentenversicherungsoption für Minijobber geändert werden. Bislang ist ein Minijob rentenversicherungsfrei, solange der Arbeitnehmer nicht explizit erklärt, dass er freiwillig Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchte, um so entsprechende Ansprüche aus der Rentenversicherung zu erhalten. Diese Verfahrensweise soll nun umgedreht werden: Jeder Minijob ist automatisch rentenversicherungspflichtig, der Arbeitnehmer kann sich jedoch auf Antrag befreien lassen.