Der Bundestag hat am 17.01.13 eine Anhebung des Grundfreibetrags für 2013 beschlossen und den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung am 20.02.13 bekannt gegeben. Spätestens mit der April-Abrechnung ist somit der neue Grundfreibetrag von 8.130 EUR in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen und für bereits abgerechnete Zeiträume (Januar bis März) zu korrigieren.
Als unser Mandant brauchen Sie diesbezüglich nichts unternehmen, diese Korrektur wird von uns automatisch berücksichtigt. Für Ihre Mitarbeiter bedeutet dies, dass sie für die Monate Januar bis März eine korrigierte Gehaltsabrechnung erhalten, sofern sich aufgrund des o.g. Sachverhalts der Lohnsteuerabzug ändert.
Der Grundfreibetrag bezeichnet die Jahreseinkommenshöhe, bis zu der keine Einkommensteuer anfällt. Ab 2014 wird dieser Betrag erneut erhöht, dann auf 8.354 EUR.