Wird einem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung überlassen, entsteht ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil. Dieser beträgt monatlich 1% des inländischen Bruttolistenpreises (BLP) zum Zeitpunkt der Erstzulassung, egal wie alt... Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug, so wird generell angenommen, dass er das Fahrzeug auch privat nutzt. Diese private Nutzung ist ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil und ist mit der sog. 1%-Methode zu ermitteln. Bisher konnte unter...