Viele Betreibe stehen derzeit vor einer außergewöhnlichen Herausforderung und einer schweren finanziellen Krise. In dieser Zeit ist es für manche Arbeitgeber nicht vermeidbar, Kurzarbeit einzuführen.

Hierzu gilt es, einige Spielregeln einzuhalten. Zunächst einmal ist Kurzarbeit nur zulässig, wenn die betroffenen Mitarbeiter dem zustimmen (z.B. mit dem Formular „Vereinbarung Kurzarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer“ unter Downloads)

Der Arbeitsausfall ist zunächst der Bundesagentur für Arbeit anzuzeigen. Die Agentur hält hierfür ein entsprechendes Anzeigeformular bereit, welches von der Seite der Agentur unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen heruntergeladen werden kann.

Um den Umfang der Kurzarbeit und den hieraus resultierenden Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu ermitteln, teilen Sie uns die ausgefallene Arbeitszeit mit. Ein entsprechendes Formular finden Sie ebenfalls auf dieser Website unter Downloads.

Das Kurzarbeitergeld zahlen Sie zunächst an Ihre Mitarbeiter aus und können es sich auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit in voller Höhe erstatten lassen. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes wird von uns im Rahmen der Gehaltsabrechnung automatisch ermittelt. Auch den Antrag auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes bekommen Sie zusammen mit der Lohnabrechnung, so dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert