Nach dem nun auch der Bundesrat zugestimmt hat, gilt in Deutschland erstmals ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 EUR brutto ab dem 01.01.2015. Hiervon gibt es aber Ausnahmen. In Branchen, in denen allgemeingültige Tarifverträge gelten, kommt der Mindestlohn erst zum 01.01.2017. Für Erntehelfer wurde eine auf vier Jahre befristete Sonderregelung getroffen. Auch Zeitungszusteller haben in 2015 Anspruch auf nur 75%, bzw. in 2016 85% des gesetzlichen Mindestlohns.

Der Mindestlohn gilt erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter 18-Jährige haben somit keinen Anspruch auf Mindestlohn. Dies soll gezielt schwache Schulabgänger fördern, damit diese nicht durch einen ungelernten Job von einer Ausbildung abgehalten werden.

Auch Langzeitarbeitslose können in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung weniger verdienen, um dessen Berufseinstieg zu fördern. Ob dies allerdings den gewünschten Erfolg bringt, soll 2016 noch einmal geprüft werden.

Alle zwei Jahre soll eine Kommission über die Anpassung des gesetzlichen Mindstlohns beraten. 1600 neue Mitarbeiter des Zolls sollen zukünftig die Einhaltung des Mindestlohns überwachen.