Der Sommer ist da, das lässt sich nicht mehr abstreiten. Temperaturen jenseits der 30° sind in den letzten Tagen keine Seltenheit. Was viele in der Freizeit lieben, ist jedoch ein Stressfaktor am Arbeitsplatz.

Hier kommen auch Verpflichtungen auf den Arbeitgeber zu, denn dieser hat seine Mitarbeiter vor den gesundheitlichen Folgen starker Wärmebelastung zu schützen. Diese stark interpretationsfähige Aussage bedeutet aber nicht, dass die Mitarbeiter ab einer bestimmten Temperatur automatisch Anspruch auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei haben.

Die „technische Regel für Arbeitsstätten A3.5“ schreibt vor, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen nicht über 26 Grad liegen sollte. Ab 30 Grad hat der Arbeitgeber aktiv mit technischen oder organisatorischen Maßnahmen seine Mitarbeiter zu schützen. Er könnte z.B. häufigere Pausen in kühleren Räumen und Gleitzeitregelungen ermöglichen. Wird es heißer als 35 Grad, so sind die Räume ohne Schutzmaßnahmen gänzlich ungeeignet zum Arbeiten.

Aber auch bei Arbeit im Freien haben Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Achten sie daher darauf, dass Ihre Mitarbeiter stets ausreichend Sonnenschutz haben (Sonnencreme, Kopfbedeckung, geeignete Textilien). Schwere Arbeiten sollten in die Morgenstunden verlegt werden.