Übergangsregelung bei Minijobs endet am 31.12.2014

Seit dem 01.01.2013 dürfen Minijobber 450,– EUR verdienen. Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor diesem Datum bestanden, wurde eine Übergangsregelung geschaffen (siehe hier), nach der bestehende Arbeitsverträge weiterhin nach der alten Rechtsprechung...