Seit dem 01.01.2013 dürfen Minijobber 450,– EUR verdienen. Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor diesem Datum bestanden, wurde eine Übergangsregelung geschaffen (siehe hier), nach der bestehende Arbeitsverträge weiterhin nach der alten Rechtsprechung... Zusammen mit der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR auf 450 EUR hat der Gesetzgeber auch das Verfahren in Bezug auf die Rentenversicherungspflicht geändert. Konnte sich vorher ein Arbeitnehmer freiwillig der Rentenversicherung unterwerfen, so besteht seit... Ab den 01.01.2013 dürfen Minijobber bis 450 Euro verdienen. Was passiert jedoch mit bestehenden Minijobs? Bis 31.12.14 sollen folgende Übergangsvorschriften gelten: 1) Bestehende Minijobs bis 400 EUR: Hier ändert sich nichts: Arbeitnehmer, die bisher... In einer Abstimmung des Bundestags am 25.10.2012 wurde die Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beschlossen. Ab den 01.01.2013 dürfen Minijobber dann statt 400 EUR zukünftig bis zu 450 EUR im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen....